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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 2693/02

Datum:
30.12.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 2693/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1230.1L2693.02.00
 
Tenor:

Der Antrag wird - einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus H1 - abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
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