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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 509/00

Datum:
24.09.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 509/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0924.19K509.00.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.024,59 Euro nebst 4 % Zinsen p.a. seit dem 27. Januar 2000 in Rahmen der Kostenerstattung wegen für Frau Q in der Zeit vom 24. Dezember 1997 bis zum 10. Januar 1998 aufgewendeter Sozialhilfe - Krankenhilfe - zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.600,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

 
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