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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 794/02

Datum:
14.03.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 794/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0314.18L794.02.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 18. Februar 2002 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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