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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 4590/02

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4590/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1127.18L4590.02.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

Der Beschluss wird dem Antragsteller nach telefonischer Benachrichtigung gegen Empfangsbekenntnis und dem Antragsgegner per Fax zugestellt.

 
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