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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 4163/02

Datum:
23.10.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4163/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1023.18L4163.02.00
 
Tenor:

Frau B1 und ihr minderjähriger Sohn H, beide wohnhaft Cstraße , N1, werden beigeladen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

 
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