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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 4032/02

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4032/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1127.18L4032.02.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin bis zur bestandskräftigen Entscheidung in der Hauptsache am Unterricht der Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums W in T teilnehmen zu lassen.

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X aus T bewilligt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,- Euro festgesetzt.

 
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