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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3785/02

Datum:
24.09.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 3785/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0924.18L3785.02.00
 
Tenor:

Frau W1 wird beigeladen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

Der Tenor des Beschlusses wird dem Antragsteller vorab telefonisch mitgeteilt. Der Beschluss wird dem Antragsgegner vorab per Fax zugestellt.

 
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