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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1177/02

Datum:
10.04.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1177/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0410.18L1177.02.00
 
Schlagworte:
Wohnungsverweisung Rückkehrverbot Aussöhnung der Ehegatten Beiladung
Normen:
PolG NW § 34 a
 
Tenor:

Frau U, Nstraße 000, E, wird beigela¬den.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

Der Beschluss wird den Beteiligten per Fax zugestellt.

 
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