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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 6464/99

Datum:
25.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 6464/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0625.17K6464.99.00
 
Tenor:

Die Bescheide der Beklagten vom 8. Juni 1999 und vom 15. Juni 1999 sowie die dazu ergangenen Widerspruchsbescheide werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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