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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 6243/02

Datum:
19.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17 Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 6243/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1119.17K6243.02.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Entscheidung vom 25. September 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. August 2002 verpflichtet, die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beigeladenen zu erteilen.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Kosten des Vorverfahrens trägt der Beklagte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Hinzuziehung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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