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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 876/01

Datum:
07.09.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 876/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0907.7L876.01.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig - bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum 1. September 2005 - die Genehmigung zur Notfallrettung mit einem Rettungswagen zu erteilen, sobald der Antragsteller das amtliche Kennzeichen des einzusetzenden Rettungswagens dem Antragsgegner mitteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,-- DM festgesetzt.

 
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