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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 6290/00

Datum:
08.11.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 6290/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:1108.4K6290.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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