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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 4229/99

Datum:
15.03.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4229/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0315.4K4229.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beigeladenen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 DM und die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 DM abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in jeweils derselben Höhe leistet.

 
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