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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 2972/01

Datum:
21.11.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 2972/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:1121.3L2972.01.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sowie auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin P wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 DM festgesetzt.

 
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