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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 7431/97

Datum:
15.01.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 7431/97
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0115.25K7431.97.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Die den Beigeladenen zu 2) erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 22. Februar 1996 sowie die entsprechenden Widerspruchsbescheide der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 28. Juli 1998 an die Kläger zu 1) und 2) werden aufgehoben.

Die den Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 20. Dezember 1996 sowie der entsprechende Widerspruchsbescheid der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 28. Juli 1998 an den Kläger zu 1) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu ¾ und die Beigeladenen zu 2) zu 1/4. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladenen zu 2) dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

 
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