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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 4590/98

Datum:
06.09.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 4590/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0906.24K4590.98.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten zu 7/8, der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu 1/8. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten - soweit die Kläger sie tragen - vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet.

 
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