Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 7617/99

Datum:
10.01.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 7617/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0110.16K7617.99.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 19. Juni 1996 und der Widerspruchsbescheid des Mamtes Nordrhein-Westfalen vom 4. November 1999 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine pauschale Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 2 BVFG in Höhe von 4000,- DM zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank