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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 607/01

Datum:
25.04.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 607/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2001:0425.13L607.01.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Babyerstausstattung sowie einen Kinderwagen nebst Zubehör zu bewilligen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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