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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 965/00

Datum:
19.05.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 965/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0519.9L965.00.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Nachbarklage 9 K 1915/00 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 21. Juli 1998 zur Errichtung einer Balkonanlage auf dem Grundstück G1 (Vstraße 1) in L wird angeordnet.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner 9/10 und die Antragstellerin 1/10 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.

 
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