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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 6745/99

Datum:
21.12.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 6745/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:1221.4K6745.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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