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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 3058/99

Datum:
26.10.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3058/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:1026.4K3058.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beigeladenen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2500,00 DM abwenden, wenn nicht der Beigeladene vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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