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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 2728/98

Datum:
21.12.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2728/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:1221.4K2728.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Aus-nahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck-bar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 1.800,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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