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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 11109/98

Datum:
13.03.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 11109/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0313.4K11109.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von jeweils 100,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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