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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 4774/99

Datum:
19.09.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 4774/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0919.3K4774.99.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie jeweils ein Viertel der übrigen Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten des streitig entschiedenen Teils der Klage vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des insoweit beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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