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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 914/98

Datum:
25.05.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 914/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0525.2K914.98.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom 7. August 1997 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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