Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3374/00.A

Datum:
20.09.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 3374/00.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0920.26K3374.00A.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides vom 8. März 1996 zu Ziffer 2 und zu Ziffer 4, soweit dem Kläger die Abschiebung in die Türkei angedroht ist, verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz vorliegen.

Die Kosten des Verfahrens tragen Kläger und Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank