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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2647/99

Datum:
19.04.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2647/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0419.26K2647.99.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides der Oberfinanzdirektion E vom 4. Dezember 1998 und des Bescheides vom 10. Februar 1999 sowie der Widerspruchsbescheides vom 22. März 1999 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 25. November 1998 weitere Beihilfe in Höhe von 302,40 DM zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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