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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 7198/98

Datum:
20.06.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 7198/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0620.25K7198.98.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Versagungsbescheides vom 30. Januar 1998 und des Widerspruchsbescheides des Beigeladenen vom 30. Juli 1998 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 19. Dezember 1995 einen positiven Vorbescheid zur Errichtung eines Altenteilerhauses für seinen Gartenbaubetrieb unter Ausklammerung der landschaftsschutzrechtlichen Fragen zu erteilen.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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