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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 3952/99

Datum:
25.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 3952/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0225.24L3952.99.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, daß der Widerspruch des Antragstellers vom 25. November 1999 gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis-EG durch Verfügung des Antragsgegners vom 5. November 1999 aufschiebende Wirkung hat.

Im übrigen wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die in der Ordnungsverfügung enthaltene Visumsversagung und Abschiebungsandrohung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.000,- DM festgesetzt.

 
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