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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 1434/00

Datum:
05.06.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1434/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0605.1L1434.00.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

Die Entscheidungsformel soll den Beteiligten vorab fernmündlich bekannt gegeben werden.

 
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