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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 1452/00

Datum:
12.06.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1452/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0612.19L1452.00.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung des Rechtsanwalts xxxxxxxxxxxxxxxxx aus xxxxxxx für das Verfahren erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt für den Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Antragstellerin für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 2000 Betreuungskosten in Höhe von insgesamt 2440,00 DM zu gewähren.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 2000 Betreuungskosten in Höhe von insgesamt 2440,00 DM mit der Maßgabe zu gewähren, dass der Betrag an den betreuenden „xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx" ausgezahlt wird.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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