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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 3867/00

Datum:
15.08.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17 Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 3867/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0815.17K3867.00.00
 
Tenor:

Der Vorausleistungsbescheid des Beklagten vom 15. Februar 2000 und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2000 werden insoweit aufgehoben, als eine Vorausleistung von mehr als DM 44.447,01 festgesetzt wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung des anderen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Vollstreckungsgläubiger leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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