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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 2204/00.A

Datum:
12.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 2204/00.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0212.16K2204.00A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 28. März 2000 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, daß Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG hinsichtlich Libyen bestehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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