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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 8254/99.A

Datum:
28.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 8254/99.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0228.14K8254.99A.00
 
Tenor:

Die Abschiebungsandrohung im letzten Satz der Nr. 3 des Bescheides des Bundesamtes vom 10. Dezember 1999 wird aufgehoben. Im übrigen wird die Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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