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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 923/99

Datum:
02.06.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 923/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2000:0602.13K923.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei¬stung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Be¬trages abwenden, wenn nicht der Be¬klagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in entsprechen¬der Höhe leistet.

 
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