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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 3295/99

Datum:
11.11.1999
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 3295/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:1999:1111.4L3295.99.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 11.10.1999 wird angeordnet, soweit in der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23.09.1999 ein Zwangsgeld angedroht worden ist.

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 6.000,00 DM festgesetzt.

 
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