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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 6858/98

Datum:
01.10.1999
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 6858/98
ECLI:
ECLI:DE:VGD:1999:1001.26K6858.98.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache erledigt ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 88 % und das beklagte Land zu 22 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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