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Verwaltungsgericht Arnsberg, 12 L 808/26

Datum:
10.07.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 808/26
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2026:0710.12L808.26.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenentscheidung vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den am 8.  Juli 2026 angebrachten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung untersagt, mit der Beigeladenen einen Beauftragungsvertrag über die Vergabe der Rettungsdienstleistungen für Rettungswagen im Versorgungsgebiet S. ihres - der Antragsgegnerin - Stadtgebiets für den Zeitraum vom 1. Juli 2027 bis zum 30. Juni 2032 abzuschließen bzw. - für den Fall eines mit Ablauf des heutigen Tages in Rechtsbindung erwachsenen Vertragsschlusses - vor Ablauf des heutigen Tages noch eine Auflösungsoption bis zur Entscheidung über den vorliegenden Rechtsschutzantrag einzurichten.

Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Sachentscheidung vorbehalten.

 
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