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Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 118/23

Datum:
05.04.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 118/23
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2023:0405.2L118.23.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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