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Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 L 704/23

Datum:
07.09.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 704/23
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2023:0907.10L704.23.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus X. zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwaltes bewilligt, soweit er die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen 10 K 1912/23 gegen die in Ziff. II und III der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 0. Mai 0000 enthaltene Abschiebungsandrohung nebst Ausreiseaufforderung und das in Ziff.  IV der Ordnungsverfügung angeordnete und befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot geführten Klage begehrt. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus X. abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 10 K 1912/23 geführten Klage wird angeordnet, soweit diese sich gegen die in Ziff. II und III der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 0. Mai 0000 enthaltene Abschiebungsandrohung nebst Ausreiseaufforderung und das in Ziff. IV der Ordnungsverfügung angeordnete und befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot richtet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.

 
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