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Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 1503/19

Datum:
04.05.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1503/19
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2020:0504.11K1503.19.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 05.03.2019 wird aufgehoben, soweit er eine Gebühr in Höhe von mehr als 50,00 Euro festsetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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