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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 K 9950/17

Datum:
24.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 9950/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2019:0924.4K9950.17.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

              Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 23. November 2017 verpflichtet, der Klägerin einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß ihrem Antrag vom 20. September 2017 in der geänderten Fassung ihrer Rücknahmeerklärung vom 17. Mai 2019 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.          .

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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