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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 K 685/17

Datum:
26.03.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 685/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2019:0326.4K685.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beigeladenen ist das Urteil wegen der Kosten jeweils – ohne Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird insofern nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren  Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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