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Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 1089/18

Datum:
19.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1089/18
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2018:0719.4L1089.18.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, gegenüber der Beigeladenen zu verfügen, dass die mit Bescheid vom 23. Dezember 2016 genehmigten sechs Windenergieanlagen des C1.               X.      sofort und bis zum 31. Juli 2018 von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abzuschalten sind.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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