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Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 L 5/17

Datum:
09.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 5/17
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2017:0209.9L5.17.00
 
Tenor:

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.          , bewilligt.

              Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller ‑ 9 K 6236/16 ‑ vom 13. Dezember 2016 gegen die Bescheide der Bezirksregierung Arnsberg vom 6. Dezember 2016 wird angeordnet.

              Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens

              Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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