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Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 1144/17.A

Datum:
03.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 1144/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2017:0403.8L1144.17A.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung von Rechtsanwalt N.        wird abgelehnt, da die notwendige Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers nebst Belegen (noch) nicht beigebracht wurde.

Der Beschluss vom 28. März 2017 im Verfahren 8 L 1007/17.A

              wird aufgehoben.

Die aufschiebende Wirkung der gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. März 2017 enthaltenen Abschiebungsandrohung erhobenen Klage

– 8 K 2903/17.A – wird angeordnet.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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