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Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 K 140/17.A

Datum:
03.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 140/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2017:0303.6K140.17A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Dezember 2016 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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