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Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 2016/16

Datum:
18.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2016/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2017:0718.13L2016.16.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beförderungsdienstposten der Beförderungsliste „TSI“ nach A15 vor Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer erneuten Auswahlentscheidung bzw. vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit der Beigeladenen zu besetzen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 € festgesetzt.

 
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