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Verwaltungsgericht Arnsberg, 7 K 649/16

Datum:
14.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 649/16
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2016:0414.7K649.16.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 20. November 2014 wird aufgehoben, soweit darin ein Straßenbaubeitrag von mehr als 1.862,56 € festgesetzt ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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