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Verwaltungsgericht Arnsberg, 12 K 2716/15

Datum:
26.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2716/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAR:2016:0826.12K2716.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, folgenden Beschluss zu fassen:

„Es wird festgestellt, dass die Niederschrift der Kreistagssitzung vom 27. März 2015 unvollständig ist und dass das Kreistagsmitglied I1 unter dem Tagesordnungspunkt 3.11 folgenden Antrag gestellt hat: ‚Der Kreistag beschließt, dass aufgrund der haushaltsrechtlichen Bedenken der CDU- Fraktion Herr Kreiskämmerer E eine Stellungnahme zu dieser überplanmäßigen Ausgabe zu einem Zeitpunkt, wo der Haushalt des Kreises Siegen- Wittgenstein noch nicht durch die Aufsichtsbehörde genehmigt ist, aus Sicht der Kämmerei gibt.‘“

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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